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Rechtsbehelfsbelehrung über die Rechtestrucktur KRD
Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Dauer der Geschäftsbeziehung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Rechnungslegung, Bezahlung) inkl. einer evtl. Gewährleistungszeit, eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) besitzen. Sie nutzen damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit des KRD, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten. Nutzungsbedingungen Die Nutzung dieser Seite ist beschränkt auf Staatsangehörige und Staatszugehörige des Königreiches Deutschland. Durch das Einsehen des Angebotes werden Sie temporär Zugehöriger zum Königreich Deutschland. Es entstehen daraus keine weiteren Rechte oder Pflichten. Es wird auf beiden Seiten von ehrlichen und ethisch korrekt handelnden Vertragspartnern ausgegangen. Sollte es trotzdem zu einem Streitfall kommen, sind die Gerichte des Königreiches Deutschland zu wählen. Diese arbeiten nach dem Grundsatz „Gerechtigkeit steht über dem niedergeschriebenem Recht“ (siehe „Art. 41 Ziel der Rechtsprechung“ der Verfassung des Königreiches Deutschland). Salvatorische Klausel Sollten Teile des Vertrages unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen des Vertrages gültig bleiben. Für diesen Fall werden Bestimmungen vereinbart, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt auch, falls der Vertrag eine Lücke enthalten sollte. Zur KRD Verfassung https://koenigreichdeutschland.org/de/verfassung.html#deu_verfassung
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Ein Betrieb im KRD
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