



|
|
Zusatz zu §7 Vereinbarungsdauer, Nichtabnahme
Was, wenn ich das Bild doch nicht möchte?
Gefällt Ihnen das Bild auch nach einer Korrektur nicht, ist mit
dem (Vorausbetrag von den 45%) für beide Seiten die Sache
erledigt. Leider gibt es zuweilen schwarze Schafe bei den
Kunden die einfach aus Spaß ein Bild bestellen und dieses
weder ausgleichen noch abnehmen.
Der Vorausbetrag ist legendlich eine
Sicherheitsmassnahme und auch eine
Aufwandsentschädigung bei Nichtabnahme.
Siehe dazu auch "Rückgaberecht" und "Maßanfertigungen".
Was passiert, wenn mir das Bild
auch nach einer Korrektur nicht gefällt?
In diesem Fall werden die 45% Vorleistung vom gesamt
Betrag berechnet bzw. einbehalten.
Sollten Sie mehr oder komplett vorgeleistet haben,
wird der Differenzbetrag natürlich zurück überwiesen.
Bei einer Rücksendung werden 55%
des Betrages abzüglich des vorausbetrages
für Versandkosten erstattet.
Warum wird nicht alles erstattet bei nichtabnahme?
Eine Portraitzeichnung (oder andere Bildtypen) ist
eine Sonderanfertigung bzw. Maßanfertigung, das
sonst im Onlinehandel übliche beitragsfreie Vierzehntägige
Rückgaberecht, gillt hier nicht. Da ein solches auf Maßgefertigtes
Bild nicht anderweitig verkauft werden kann, sind die 45% eine
Vorleistungspauschale, die zumindest Material und Aufwand etc.
abdeckt und außerdem vor Nicht Interesse schützt, die mal eben so
ein Bild anfordern aber letztlich kein Interesse haben überhaupt das Portrait
bzw. die Zeichnung
abzunehmen und die Arbeit energetisch auszugleichen. |
|