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Rückgabe- und Wiederrufsrecht
Urheberrechtsgesetz
AGB
Rechtliches

  Rechtliches - KOOPERATIONS-BEDINGUNGEN
Allgemeiner Hinweis!

Die auf diesen Seiten ausgestellten Kunstwerke stellen kein Angebot dar,
sondern sind nur ein "Typ" Anschauungsmaterial für den Besucher.

§ 1 Rechtliche Stellung des Kooperationspartners
1. 
Der Kooperationspartner übernimmt die Vertretung des Unternehmens in
Deutschland. Das Recht des Unternehmens, in diesem Bezirk selbst oder
durch Dritte tätig zu werden, bleibt unberührt. Änderungen des 
Vertretungsbezirks bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von beiden
Vertragspartnern unterzeichneten Nachtrags zu diesem Vertrag.
2. Die Vertretung erstreckt sich auf sämtliche Produkte des Unternehmens
3. Das Unternehmen ist verpflichtet, in einer Anlage zu diesem Vertrag
alle Kunden, mit denen es bereits bei Vertragsbeginn dauernde
Geschäftsbeziehungen unterhalten hat, einschließlich der jeweils mit
diesen Kunden in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Vertrages
erzielten Umsätze zu verzeichnen.
4. Im Zuge der Verkaufsförderung können Teile des vorhandenen
Kundenstammes vom Kooperationspartner zur weiteren Betreuung
übernommen werden. Dies geschieht jedoch nur in gemeinsamer Absprache
mit dem Unternehmen. Als Provisionsgrundlage gelten anschließend
ausschließlich neu etablierte Produkte.

§ 2 Pflichten des Kooperationspartners
1.
.Einhalten von Vertraglichen Vereinbahrungen,
(und der eingeschätzten Arbeitszeiten.)
2.
Sollte das einhalten der Arbeitszeiten,
durch unbekannte, unvorhersehbare Faktoren
nicht eingehalten werden können so besteht
der Abbruch oder die Verlängerung der Arbeitszeiten.

§ 3 Pflichten des Unternehmens oder Privatkunde
1.
Nach einvernehmlicher Absprache, bedarf immer der Schriftform.
3.Auftrag sollte genau definiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
3. Sollte das einhalten der Arbeitszeiten vom
Kooperationspartner nicht eingehalten werden können so besteht
die Nachbesserung der im Vertrag festgelegten Arbeitszeiten.

§ 4 Provisionsansprüche
1.
Nach einvernehmlicher Absprache, bedarf immer der Schriftform
2.Siehe Angebote (im Menü "Angebot-Preisliste"),
pro Projekt bzw. pro Zeichnung, Vorrauszahlung von 45%

§ 5 Höhe der Provision
1.
Nach einvernehmlicher Absprache, bedarf immer der Schriftform
2. Muss den individuellen Ansprüchen bzw. Dauer angepasst werden.
3.Siehe Angebote (Menü "Angebot-Preisliste"), Vorrauszahlung von 45%
4. 45% Vorrauszahlung der vorerst genannten Provision.

§ 6 Provisionsabrechnung
1. Nach einvernehmlicher Absprache, bedarf immer der Schriftform
2. Provisionsabrechnung (nach Projekt Ende)
3. Provisionsabrechnung (in der Regel nach 14 Tagen)
3.45% im voraus, Rest nach Projektabschluss aber vor Versand der Ware.
4. Bar oder Überweisung, grundsätzlich mit Rechnung des Gesamt Betrags

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung
1. Nach Vereinbarung, je nach Vertragsdauer u. einvernehmlicher Absprache.
2. Verträge bedürfen immer der Schriftform. EMail/Post.
3. Vertragsdauer nicht genau einschätzbar, aber in der Regel 14Tage
4. Kündigung vor beginn des Projektes (keine Kosten, Rückerstattung der 45%)
5. Kündigung nach beginn des Projektes (45%Vorrauszahlung wird einbehalten)

§ 8 Sonstige Bestimmungen
1.
Das Unternehmen o.d. Privatkunde besitzt für die Dauer der Geschäftsbeziehung
(Anbahnung, Abschluss, Lieferung, Rechnungslegung, Bezahlung) inkl. einer evtl.
Gewährleistungszeit, eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland
(KRD). Es nutzt damit die Verfassung, die Gesetze und die Gerichtsbarkeit
des KRD, die es bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen hat.
Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten.

§ 9 Schlussbestimmung

Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften,
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Von diesen KOB kann nur schriftliche abgewichen
werden. Sollten einzelne Bedingungen dieser KOB
mit dem Vertragspartner einschließlich ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Bedingung soll durch eine
der Situation angepasste Bedingung ersetzt werden,
deren vereinbarten Erfolg der unwirksamen
möglichst nahe kommt.

Hinweis

 
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graf  
KRD  
  graff  
KRD  
   
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